Absicherung, Finanzierung & Steuern einer Photovoltaik-Anlage
Absicherung einer Photovoltaik-Anlage
Es werden spezielle Photovoltaik-Versicherungen angeboten. Die jährlichen Kosten liegen dabei, je nach Leistungsumfang, Anlagenleistung und Anbieter, bei ca. 2,5-4,5‰ der Investitionskosten.
Folgende Gefahren sollten versichert sein:- Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit des Bedienungspersonals
- Vorsatz Dritter
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung
- Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler
- Kurzschluss, Überstrom, Überspannung
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Naturgewalten, höhere Gewalt, Sturm
Weiterhin sollte eine Entschädigung für den Nutzungsausfall im Schadensfall gezahlt werden.
Finanzierung einer Photovoltaik-Anlage
Mit der richtigen Finanzierung schonen Sie Ihr Eigenkapital und wahren Ihre Liquidität. Spezielle Förderprogramme und Finanzierungsmodelle stehen zur Verfügung.
In der Regel sind zur Finanzierung ca. 10% Eigenkapital erforderlich. Einige Banken verlangen weitere Sicherheiten. Ein Vergleich lohnt!
Je nach Bauvorhaben, zum Beispiel bei einer Dachsanierung oder dem Bau eines landwirtschaftlichen Gebäudes, sind ggf. weitere Zuschüsse und Förderungen möglich.
Photovoltaik-Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau
Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet diverse Förderprogramme, in Form von zinsgünstigen Darlehen, zur Finanzierung von Photovoltaik. Je nach Bedarf können die Programme gewählt und teilweise kombiniert werden.
Zinssätze und aktuelle Konditionen erfahren Sie bei Ihrer Hausbank oder im Internet unter www.kfw-bankengruppe.de.
Leasing einer Photovoltaik-Anlage
Das Leasing zur Finanzierung einer Photovoltaik-Anlage ist ebenfalls möglich und bietet, unter anderem, folgende Vorteile: - Meist keine weiteren Sicherheiten erforderlich - Kreditfreiräume bleiben gewahrt - Bilanzneutralität - Klare Kalkulationsbasis durch feste Raten - Positive Steuereffekte über die gesamte Laufzeit. Die Laufzeiten betragen bis zu 12 Jahre wobei die Leasingraten den Erträgen der Anlage entsprechen sollten. Am Ende der Leasinglaufzeit kann die Anlage zum vereinbarten Restwert (Andienung) erworben werden.
Steuern bei Betrieb einer Photovoltaik-Anlage
Bei Fragen der steuerlichen Aspekte sollte - aufgrund individueller und persönlicher Anforderungen des Betreibers - ein Steuerberater hinzugezogen werden.
Finanzierung einer Photovoltaik-Anlage
Die Erträge sind als Gewerbeeinnahmen zu versteuern. Hierüber ist das Finanzamt zu informieren. Eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist nicht erforderlich. Für Landwirte und Gewerbetreibende wird ein Nebengewerbe angemeldet.
Ausgaben wie Finanzierungs- und Betriebskosten können steuerlich geltend gemacht werden.
Wir empfehlen die Regelbesteuerung (=vorsteuerabzugsfähig). Die anfallende Umsatzsteuer (bei der Investition) wird vom Finanzamt zurückerstattet. Vom Energieversorger werden die Vergütungssätze zuzüglich der Umsatzsteuer, welche Sie ans Finanzamt abführen müssen, gezahlt. Die Kleinunternehmerregelung ist bei der Photovoltaik nicht von Vorteil.
Eine Photovoltaik-Anlage wird lt. AfA Tabelle über 20 Jahre abgeschrieben. Neben der degressiven und linearen Abschreibung sind auch Sonderabschreibungen möglich.
Bei einem Leasing gelten die Leasingraten als Ausgaben. Eine Abschreibung ist nicht möglich. Die Anlage ist somit bereits nach Ende der Leasinglaufzeit vollständig "abgeschrieben".
Ab einem Gewinn von 24.500,- Euro pro Jahr sind Gewerbesteuern zu zahlen. Dies entspricht, bei linearer Abschreibung und den üblichen Konditionen, einer Anlagenleistung von ca. 100 kWp und trifft somit für die meisten Betreiber nicht zu.